Recht

Sicherheitspaket: Diese Messerverbote stehen im Gesetzesentwurf

Der als "Sicherheitspaket" getaufte Gesetzesentwurf beinhaltet weitreichende Einschränkungen und Verbote für Messerbesitzer. Grafik: Knyfe

Am Freitag entscheidet sich vorerst das Schicksal aller Messerbesitzer in Deutschland. Ab 9 Uhr stimmt der Deutsche Bundestag über die Einführung eines neuen Sicherheitspaketes ab, welches neben zahlreichen Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht auch weitreichende Beschränkungen für den Besitz von Messern beinhaltet.

Die Ampelparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich auf einen Gesetzesentwurf „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ geeinigt. Darin enthalten sind neben Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht auch Änderungen des Waffenrechts. Das als "Sicherheitspaket" getaufte Vorhaben ist nicht zuletzt eine Antwort auf den islamistischen Anschlag am 23. August 2024 auf einem Volksfest in Solingen. Dieser habe laut der Regierungskoalition "deutlich gemacht, dass die Sicherheit im öffentlichen Raum bedroht ist". Um auch weiterhin die Sicherheit im öffentlichen Raum gewährleisten zu können, wird der Deutsche Bundestag in der 195. Sitzung zunächst über die finale Gestaltung des Gesetzesvorschlages beraten und anschließend abstimmen.

Eine zentrale Neuerung betrifft das Verbot, Messer an bestimmten öffentlichen Orten zu führen. Dazu zählen Volksfeste, andere öffentliche Veranstaltungen, kriminalitätsbelastete Orte sowie der öffentliche Personenverkehr und seine Haltestellen. Dieses Verbot soll unabhängig von der Klingenlänge gelten, um potenziellen Angriffen mit Messern vorzubeugen. Zur Durchsetzung dieses Verbots werden zudem erweiterte Kontrollbefugnisse für die Polizei eingeführt. Sie soll in diesen Bereichen verstärkt Personen kontrollieren dürfen, um sicherzustellen, dass das Verbot eingehalten wird​.

Ein weiteres wichtiges Element des Gesetzentwurfs betrifft Springmesser. Diese Messer gelten laut den Ampelparteien aufgrund ihrer einhändigen Bedienbarkeit als besonders gefährlich. Daher soll der Umgang mit solchen Messern unabhängig von der Klingenlänge künftig generell untersagt sein. Es gibt jedoch Ausnahmen, die bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, beispielsweise im beruflichen oder jagdlichen Kontext, greifen können​.

Zusätzlich wird im Rahmen des Waffengesetzes die Möglichkeit geschaffen, dass Landesregierungen per Rechtsverordnung Verbotszonen festlegen können, in denen das Führen von Waffen und Messern verboten oder eingeschränkt ist. Diese Zonen können auf bestimmten öffentlichen Straßen, in Gebäuden oder auf Plätzen mit hohem Publikumsverkehr, wie Bahnhöfen oder Einkaufszentren, eingerichtet werden.

Entscheidend hierbei sind nicht nur die neuen Verbote, sondern auch die dazugehörigen Kontrollbefugnisse, die dank des Entwurfs zukünfitg auch verdachtsunabhängig erfolgen können. "Die zuständige Behörde kann zur Durchsetzung gesetzlicher Waffen- und Messerverbote [...] kurzzeitig anhalten, befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen sowie die Personen durchsuchen", heißt es in der entsprechenden Drucksache.

Weiter heißt es: "Mit dem Entwurf werden die Voraussetzungen dafür
geschaffen, dass der Waffenbesitz insbesondere von Extremisten sowie Personen mit auf einer psychischen Störung basierender Eigen- oder Fremdgefährdung wirksamer unterbunden wird. Dies trägt dazu bei, dass die Gefährdung der Bevölkerung durch den Missbrauch von Messern und Schusswaffen reduziert wird."

Bevor über den Beschluss des Gesetzesentwurfs abgestimmt werden kann, wird es zu einer weiteren Beratung und Beschlussempfehlung zu einem Antrag der AfD-Fraktion kommen. Mit einem 8-seitigen Dokument mit dem Titel "Gezielte Sanktionierung von Messerangriffen statt Verschärfungen im
Waffenrecht – Keine weitere Belastung der Allgemeinheit" plädiert die AfD unter anderem für eine "eine unmissverständliche Kehrtwende" in der Migrationspolitik sowie "eine PKS-Sonderauswertung zu
Messerangriffen" über das Bundeskriminalamt nach dem ersten Halbjahr 2025.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits im Vorfeld angekündigt, das Sicherheitspaket abzulehnen. "Dieses Paket ist nahezu wirkungslos", sagte Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Fraktion. Auch AfD und Die Linke haben angekündigt, den Gesetzesänderungen nicht zustimmen zu wollen. Zudem war unklar, ob die Koalitionsparteien SPD, Grüne und FPD selbst, welche den Antrag eingebracht haben, überhaupt geschlossen zustimmen werden. Sebastian Hartmann, Innenpolitiker der SPD, versicherte jedoch am Mittwoch: "Dass es dazu Diskussionen gab, ist selbstverständlich aber das Gesetz wird mit klarer Mehrheit beschlossen. Es wird Gesetzeskraft erlangen."

Bei einer Probeabstimmung der SPD sollen hingegen 20 bis 30 Abgeordnete den Beschluss abgelehnt haben. Auch bei FDP und Grünen denken offenbar noch mehrere Abgeordnete darüber nach, am Freitag mit Nein zu stimmen. "Ich gehe schwer davon aus, dass die Mehrheit der Grünen-Fraktion steht", entgegnete Lamya Kaddor, innenpolitische Sprecherin der Grünen. Nur mit einer eigenen Mehrheit der Regierungsparteien kann das Sicherheitspaket letztendlich beschlossen werden.

Im Vorfeld hatte die FDP gegenüber dem Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) Eingeständnisse machen müssen, nachdem die Fraktion zunächst versicherte, sich gegen den Beschluss weiterer Verschärfungen im Waffenrecht stellen zu wollen. „Um hierbei die dringend notwendige grundlegende Wende in der Asyl- und Migrationspolitik anstoßen zu können, mussten wir im Zuge der Kompromissfindung auch Zugeständnisse beim Waffenrecht machen", zitiert der BZL die FDP in einer Pressemitteilung.

Die 195. Sitzung des Deutschen Bundestages findet am Freitag, 18. Oktober 2024 ab 9 Uhr statt und wird sowohl im Internet auf www.bundestag.de als auch im Fernsehen auf Phoenix live übertragen. Mit dem Ergebnis der Abstimmung ist gegen 10:20 Uhr zu rechnen.

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