Oktoberfest findet ohne Messerverbotszone statt
Eine Waffenverbotszone war das diesjährige Oktoberfest zwar nicht. Messer durften aber trotzdem nicht mitgeführt werden. Foto: Marlene Haiberger / unsplash
Das diesjährige Oktoberfest ist ohne die Einführung einer Messerverbotszone rund um das Festgelände zu Ende gegangen. Die Stadt München hatte keine Rechtsgrundlage, um eine solche Zone einzurichten, da die notwendige Verordnung des Freistaats Bayern nicht rechtzeitig erlassen wurde. Trotz der fehlenden Verbotszone verlief das Volksfest weitgehend friedlich, was Fragen zur Dringlichkeit einer solchen Maßnahme aufwirft.
Bereits am 3. September hatte der Ministerrat auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Voraussetzungen geschaffen, um in Zukunft schneller und flexibler Waffen- und Messerverbotszonen nach dem Waffengesetz für bestimmte öffentliche Orte festsetzen zu können. Herrmann kündigte an: „Wir werden jetzt umgehend die notwendige Rechtsverordnung erlassen, damit unter anderem die bayerischen Kommunen entsprechende Regelungen treffen können“ – denn diese wüssten am besten, wo solche Verbotszonen sinnvoll seien.
Die schnelle Umsetzung blieb jedoch aus. Das Innenministerium teilte mit, dass der Erlass der Verordnung eine Beteiligung anderer betroffener Ressorts, der Regierungsfraktionen im Landtag sowie eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände voraussetzt. Daher wurde die Verordnung nicht vor Beginn des Oktoberfests erlassen. Ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferats München erklärte: „Wir werden keine Messerverbotszone einführen, da es hierfür bisher an der nötigen Rechtsverordnung des Freistaates Bayern mangelt. Diese wird nach unserem Kenntnisstand voraussichtlich erst nach Ende des Oktoberfestes vorliegen.“
Unabhängig von der fehlenden Messerverbotszone rund um das Festgelände galt auf der Wiesn selbst ein Messerverbot. Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl betonte auf einer Pressekonferenz am 18. September: „Alle Gegenstände sind verboten, die dazu führen können, andere zu verletzen. Das bedeutet auch ein Messerverbot.“ Auf der offiziellen Webseite des Oktoberfests heißt es dazu: „Nicht erlaubt sind Gas-Sprühdosen mit schädlichem Inhalt, ätzende oder färbende Substanzen und Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen verwendet werden können.“ Auch traditionelle Trachtenmesser durften, wie bereits seit 2016, nicht mitgeführt werden.
Die Bundespolizei hatte für die Zeit des Oktoberfestes zudem Waffenverbotszonen an mehreren Münchner Bahnhöfen eingerichtet. Betroffen waren der Haupt- und der Ostbahnhof sowie die S-Bahn-Haltestellen Donnersbergerbrücke und Hackerbrücke. Die entsprechenden Verfügungen galten vom 21. September, 6 Uhr, bis zum 7. Oktober, 6 Uhr.