Recht

Messerrecht

In Deutschland gibt es das sogenannte Waffengesetz, welches reguliert, welche Arten von Waffen erlaubt sind und welche nicht. Messer spielen dabei eine ganz besondere Rolle, denn die Rechtslage ist hierzulande etwas kompliziert. Trotzdem erklären wir Dir ganz einfach, welche Messer Du dabeihaben darfst und welche nicht.

Inhalt

  • Butterflys / Balisongs
  • Dolche
  • Fallmesser / Out-The-Front-Messer (OTF)
  • Faustmesser / Faustdolch / Stoßdolch / Push dagger
  • Messer mit feststehender Klinge
  • Karambits
  • Klappmesser mit beidhändiger Öffnung / Zweihandmesser
  • Klappmesser mit einhändiger Öffnung / Einhandmesser
  • Küchenmesser
  • Macheten
  • Multitools / Multifunktionswerkzeuge
  • Neck Knives / Halsmesser / Nackenmesser
  • Rasiermesser
  • Rettungsmesser
  • Schlagringe / Messer mit Schlagring-Griff
  • Springmesser / Automatikmesser
  • Stilett / Stiletto
  • Wurfmesser

1. Butterflys / Balisongs

Erwerb und Besitz in Deutschland verboten

In Deutschland sind Butterfly-Messer, auch bekannt als Balisongs, illegal. Das bedeutet, dass der Besitz, die Herstellung, der Import und der Verkauf dieser Messer strafbar sind. Diese Gesetzeslage wurde eingeführt, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Butterfly-Messer gelten im Sinne des Gesetzgebers als potenziell gefährliche Waffen, da sie schnell und geschickt geöffnet und geschlossen werden können. Aus diesem Grund sind sie in Deutschland verboten, um mögliche Missbräuche zu verhindern und das Risiko von Verletzungen oder Angriffen zu verringern. Die genauen rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen das Verbot können Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder beides sein.

  • Zusammenfassung

Status:

Verboten

Besitz erlaubt:

Nein

Führung erlaubt:

Nein

Altersfreigabe:

keine

Ausnahmen:

Klingenlänge unter 4,1 cm und Klingenbreite unter 1 cm,
Trainingsbutterflymesser

2. Dolche

Erwerb und Besitz in Deutschland ab 18 Jahren erlaubt

In Deutschland gelten bestimmte Arten von Dolchen als verbotene Gegenstände. Das Besitzen, Herstellen, Importieren und Verkaufen dieser Dolche ist nach dem deutschen Waffengesetz strafbar. Die genaue Definition eines verbotenen Dolchs wird durch das Gesetz festgelegt und umfasst bestimmte Merkmale wie eine feststehende Klinge mit zwei Schneiden, eine Länge über 12 cm und eine bestimmte Breite.

Es ist wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen und Sonderregelungen geben kann, wenn der Dolch beispielsweise für bestimmte Berufsgruppen wie Jäger oder bestimmte sportliche Aktivitäten verwendet wird. Auch zur Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen und bei Theateraufführungen dürfen Dolche mitgeführt werden.

Auch dürfen Dolche generell mitgeführt werden, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden und nicht griffbereit sind.

  • Zusammenfassung

Status:

Erlaubt

Besitz erlaubt:

Ja

Führung erlaubt:

Nein

Altersfreigabe:

ab 18 Jahren

Ausnahmen:

berechtigtes Interesse, Transport in verschlossenem Behältnis

3. Fallmesser / Out-The-Front-Messer (OTF)

Erwerb und Besitz in Deutschland verboten

In Deutschland sind Fallmesser, auch Out-The-Front-Messer (OTF) genannt, verbotene Gegenstände. Das bedeutet, dass das Besitzen, Herstellen, Importieren und Verkaufen von Fallmessern gemäß dem deutschen Waffengesetz strafbar ist.

Ein Fallmesser ist eine spezielle Art von Klappmesser, bei dem die Klinge durch eine Feder oder die Schwerkraft aus dem Griff herausfällt. Dieser Mechanismus ermöglicht ein schnelles und automatisches Öffnen der Klinge. Es gibt keine Ausnahmen oder Sonderregelungen für den Besitz oder die Nutzung von Fallmessern. Bei Verstößen gegen das Verbot können rechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder beides drohen.

  • Zusammenfassung

Status:

Verboten

Besitz erlaubt:

Nein

Führung erlaubt:

Nein

Altersfreigabe:

keine

Ausnahmen:

Modelle mit entsprechendem Feststellungsbescheid vom BKA

4. Faustmesser / Faustdolch / Stoßdolch / Push dagger

Erwerb und Besitz in Deutschland verboten

In Deutschland gelten Faustmesser als verbotene Gegenstände gemäß dem deutschen Waffengesetz. Das Besitzen, Herstellen, Importieren und Verkaufen von Faustmessern ist strafbar. Ein Faustmesser ist eine spezielle Art von Messer, bei dem die Klinge im Inneren eines hohlen Griffes versteckt ist. Der Griff ist oft so gestaltet, dass er wie eine Faust aussieht und dem Benutzer einen besseren Halt bietet.

Faustmesser werden als besonders gefährlich angesehen, da sie aufgrund ihres verdeckten Designs und der schnellen Einsatzmöglichkeit unerwartet eingesetzt werden können. Sie können in verschiedenen Größen und Formen auftreten. Ein Beispiel ist das sogenannte "Push Dagger", bei dem die Klinge parallel zum Handrücken verläuft und eine kurze, spitze Form aufweist. Es gibt auch Faustmesser mit einer einklappbaren Klinge, die sich beim Grifföffnen automatisch entfaltet.

Das Verbot von Faustmessern in Deutschland gilt unabhängig von der Größe oder Form des Messers. Es gibt keine Ausnahmen oder Sonderregelungen für den Besitz oder die Nutzung von Faustmessern. Bei Verstößen gegen das Verbot können rechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder beides drohen.

  • Zusammenfassung

Status:

Verboten

Besitz erlaubt:

Nein

Führung erlaubt:

Nein

Altersfreigabe:

keine

Ausnahmen:

-

5. Messer mit feststehender Klinge

Erwerb und Besitz in Deutschland erlaubt

In Deutschland gibt es keine generelle Verbotsregelung für Messer mit feststehender Klinge. Allerdings gibt es bestimmte rechtliche Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Messer mit feststehender Klinge sind Messer, bei denen die Klinge fest im Griff verankert ist und nicht eingeklappt oder eingefaltet werden kann.

Die rechtliche Einordnung und zulässige Führung solcher Messer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist unter anderem die Klingenlänge. Laut deutschem Waffengesetz gilt eine Klingenlänge von mehr als 12 cm als "verbotener Gegenstand". Das bedeutet, dass das Führen solcher Messer in der Öffentlichkeit ohne berechtigten Grund untersagt ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen gibt, wenn ein berechtigter Grund für das Führen des Messers mit feststehender Klinge vorliegt. Beispiele für berechtigte Gründe können Berufsausübung (z.B. Jäger oder Handwerker), sportliche Aktivitäten (z.B. Angeln oder Camping) oder die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen (z.B. historische Messermessen oder Messer-Exponate) sein.

  • Zusammenfassung

Status:

Erlaubt

Besitz erlaubt:

Ja

Führung erlaubt:

Ja (Klinge unter 12 cm)
Nein (Klinge über 12 cm)

Altersfreigabe:

ab 18 Jahren (Klinge über 12 cm)
ohne Beschränkung (Klinge unter 12 cm)

Ausnahmen:

berechtigtes Interesse, Transport in verschlossenem Behältnis

6. Karambits

Erwerb und Besitz in Deutschland erlaubt

Tatsächlich sind Karambits in Deutschland nicht spezifisch im Waffengesetz erwähnt, was zu einer gewissen Rechtsunsicherheit führt. Die rechtliche Lage von Karambits ist umstritten und kann von Fall zu Fall unterschiedlich ausgelegt werden.

Generell gilt jedoch, dass Karambits, die bestimmte Merkmale aufweisen, als verbotene Gegenstände eingestuft werden können. Dies könnte der Fall sein, wenn das Karambit als feststehendes Messer mit einer einseitig geschliffenen Klinge und einem gekrümmten Griff konzipiert ist, was typisch für traditionelle Karambits ist. Solche Karambits könnten als verbotene Waffen eingestuft werden, wenn die Klinge über 12 cm lang ist. In diesem Fall wäre der Besitz erlaubt, das Mitführen allerdings nicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Einschätzung nicht abschließend ist und es von den Umständen und der Auslegung der Strafverfolgungsbehörden abhängen kann. Es gibt auch Karambits auf dem Markt, die als Einhandmesser eingestuft werden und den rechtlichen Bestimmungen für solche Messer entsprechen, wie eine bestimmte Klingenlänge und einen nicht feststehenden Mechanismus.

  • Zusammenfassung

Status:

Erlaubt

Besitz erlaubt:

Ja

Führung erlaubt:

Nein

Altersfreigabe:

ab 18 Jahren

Ausnahmen:

berechtigtes Interesse, Transport in verschlossenem Behältnis

7. Klappmesser mit beidhändiger Öffnung / Zweihandmesser

Erwerb und Besitz in Deutschland erlaubt

In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, Zweihandmesser zu besitzen und mitzuführen. Zweihandmesser sind Klappmesser, bei denen zum Öffnen und Schließen beide Hände benötigt werden. Im Gegensatz zu Einhandmessern mit einhändig bedienbaren Öffnungsmechanismen wie Daumenknöpfen oder Federunterstützungen sind Zweihandmesser nicht als verbotene Gegenstände eingestuft.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Führen von Zweihandmessern an bestimmten Orten oder in bestimmten Situationen dennoch untersagt sein kann, zum Beispiel in bestimmten öffentlichen Gebäuden oder bei Veranstaltungen mit Sicherheitsbestimmungen. Es liegt in der Verantwortung des Einzelnen, die geltenden Regelungen und Beschränkungen zu kennen und zu beachten.

  • Zusammenfassung

Status:

Erlaubt

Besitz erlaubt:

Ja

Führung erlaubt:

Ja

Altersfreigabe:

keine Beschränkung

Ausnahmen:

-

8. Klappmesser mit einhändiger Öffnung / Einhandmesser

Erwerb und Besitz in Deutschland erlaubt

Gemäß der allgemeinen Formulierung des Gesetzes werden alle Taschenmesser mit einer Klinge, die sich nur nach Betätigung eines Entriegelungsmechanismus einklappen lässt, als Taschenmesser mit Klingenverriegelung betrachtet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Eigenschaft allein nicht über die Erlaubtheit oder Verbotsstellung entscheidet. Entscheidend ist eine Kombination aus Klingenverriegelung und der Möglichkeit, die Klinge einhändig zu öffnen. Wenn eine Taschenmesserklinge nicht mit einer Hand geöffnet werden kann, spielt es keine Rolle, ob das Messer eine Klingenverriegelung besitzt oder nicht.

Im Waffengesetz, genauer gesagt im dritten Satz des Paragrafen 42a, Absatz 1, wird explizit erwähnt: "Es ist verboten ... Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) ... zu führen." Ein Taschenmesser muss sowohl eine feststellbare Klinge als auch die Möglichkeit zur einhändigen Klingenöffnung aufweisen, um unter dieses Verbot zu fallen.

Der Besitz von Einhandmessern mit Klingenverriegelung ist in Deutschland für volljährige Personen erlaubt. Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl solcher Messer. Das bedeutet, dass der Erwerb und Besitz von Hunderten solcher Messer genauso legal ist wie das gezielte Sammeln von Taschenmessern. Das Mitführen dieser Messer im öffentlichen Raum, abgesehen von umfriedetem Eigentum wie Wohnung, Einfamilienhaus oder Geschäftsräumen, ist jedoch untersagt. Auch ein eigenes Grundstück, sofern es keinen öffentlichen Zweck erfüllt, fällt unter diese Kategorie, einschließlich eines Gartens oder eines Wochenendgrundstücks.

  • Zusammenfassung

Status:

Erlaubt

Besitz erlaubt:

Ja

Führung erlaubt:

Ja (nicht feststellbar)
Nein 
(feststellbar)

Altersfreigabe:

keine Beschränkung

Ausnahmen:

berechtigtes Interesse, Transport in verschlossenem Behältnis

9. Küchenmesser

Erwerb und Besitz in Deutschland erlaubt

In Deutschland unterliegen Küchenmesser bestimmten rechtlichen Bestimmungen. Im Allgemeinen ist der Besitz von Küchenmessern erlaubt, während das Führen von Küchenmessern in der Öffentlichkeit beschränkt ist. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Regelungen, die im Waffengesetz festgelegt sind.

Im Hinblick auf den Besitz von Küchenmessern gibt es keine spezifischen Verbote. Es ist erlaubt, Küchenmesser zu besitzen und in privaten Räumen zu verwenden, solange keine anderen Gesetze oder Bestimmungen verletzt werden. Es gibt keine Altersbeschränkung für den Besitz von Küchenmessern.

Das Führen von Küchenmessern in der Öffentlichkeit ist hingegen nicht erlaubt, es sei denn, es liegen bestimmte Ausnahmen vor. Darunter zählen zum Beispiel Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm. Das Führen von Küchenmessern ist ebenfalls erlaubt, wenn es im Rahmen von Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen erfolgt. Erlaubt ist der Transport von Küchenmessern auch in einem verschlossenen Behältnis, zum Beispiel in einer Tasche oder einem Messerblock.

Des Weiteren ist das Führen von Küchenmessern erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck liegen. Wenn das Führen des Küchenmessers einem solchen berechtigten Interesse dient, ist es erlaubt, das Messer in der Öffentlichkeit zu führen.

Es ist zu beachten, dass das Führen von Küchenmessern trotz berechtigtem Interesse auch eingeschränkt sein kann, je nach den örtlichen Bestimmungen und den individuellen Umständen. Es empfiehlt sich daher, die spezifischen Regelungen der jeweiligen Bundesländer oder Städte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass man den rechtlichen Vorgaben vollständig entspricht.

  • Zusammenfassung

Status:

Erlaubt

Besitz erlaubt:

Ja

Führung erlaubt:

Ja (Klinge unter 12 cm)
Nein (Klinge über 12 cm)

Altersfreigabe:

ab 18 Jahren (Klinge über 12 cm)
ohne Beschränkung (Klinge unter 12 cm)

Ausnahmen:

berechtigtes Interesse, Transport in verschlossenem Behältnis

10. Macheten

Erwerb und Besitz in Deutschland erlaubt

Der Besitz von Macheten ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Es gibt kein explizites Verbot für den Besitz von Macheten, solange keine anderen Rechtsvorschriften verletzt werden. Daher darf man eine Machete besitzen, sofern man die allgemeinen Voraussetzungen für den Waffenbesitz erfüllt. Diese umfassen unter anderem ein Mindestalter von 18 Jahren und eine Zuverlässigkeit des Besitzers.

Das Führen von Macheten in der Öffentlichkeit ist hingegen generell verboten. Gemäß § 42a des Waffengesetzes ist das Tragen von Macheten außerhalb von befriedetem Besitztum, also außerhalb des eigenen Grundstücks oder einer Wohnung, untersagt. Es besteht ein Führungsverbot für Macheten, das bedeutet, dass sie nicht offen mitgeführt werden dürfen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen vom Führungsverbot. Zum einen gilt das Verbot nicht, wenn die Machete für Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen verwendet wird. In diesem Fall ist der Einsatz der Machete im Rahmen der Produktion erlaubt.

Des Weiteren darf eine Machete auch in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Das bedeutet, dass sie zum Beispiel sicher verpackt und nicht sofort zugriffsbereit sein muss. Wenn die Machete also in einer geeigneten Transporttasche oder -koffer aufbewahrt wird, ist der Transport erlaubt.

Ein berechtigtes Interesse kann ebenfalls eine Ausnahme vom Führungsverbot darstellen. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Machete im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck erfolgt. Beispiele für ein berechtigtes Interesse könnten Arbeiten im Garten oder Wald sein, bei denen eine Machete als Werkzeug benötigt wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das berechtigte Interesse im Einzelfall geprüft wird und nicht automatisch vorliegt.

  • Zusammenfassung

Status:

Erlaubt

Besitz erlaubt:

Ja

Führung erlaubt:

Nein

Altersfreigabe:

ab 18 Jahren

Ausnahmen:

berechtigtes Interesse, Transport in verschlossenem Behältnis

11. Multitools / Multifunktionswerkzeuge

Erwerb und Besitz in Deutschland erlaubt

In Deutschland gilt eine spezifische Rechtslage für Multitools und Multifunktionsmesser. Diese Werkzeuge zeichnen sich durch verschiedene Funktionen und Werkzeuge aus, die in einem kompakten Gehäuse vereint sind. Es gibt verschiedene Marken und Modelle von Multitools auf dem Markt, darunter bekannte Hersteller wie Leatherman.

Im Allgemeinen ist der Besitz von Multitools in Deutschland erlaubt. Das bedeutet, dass man ein Multitool besitzen und zu Hause aufbewahren darf, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen. Es gibt keine spezifische Altersbeschränkung für den Besitz eines Multitools, sodass Personen jeden Alters ein solches Werkzeug besitzen dürfen.

Darüber hinaus ist es auch erlaubt, ein Multitool in der Öffentlichkeit zu führen. Dies bedeutet, dass man ein Multitool bei sich tragen und verwenden darf, solange keine anderen Gesetze oder Bestimmungen verletzt werden. Es gibt jedoch einige wichtige Einschränkungen zu beachten.

Wenn ein Multitool eine von außen zugängliche Klinge hat, die einhändig geöffnet werden kann und keine Feststellmechanismen aufweist, handelt es sich um ein erlaubtes Werkzeug. Solche Multitools sind nicht als Einhandmesser definiert und unterliegen daher nicht den Beschränkungen des Waffengesetzes.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es auch Multitools gibt, die als Einhandmesser eingestuft werden können. Ein Einhandmesser ist ein Messer, das sich einhändig öffnen und feststellen lässt. Das Führen solcher Einhandmesser in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegen bestimmte Ausnahmen vor.

  • Zusammenfassung

Status:

Erlaubt

Besitz erlaubt:

Ja

Führung erlaubt:

Ja

Altersfreigabe:

keine Beschränkung

Ausnahmen:

Einhandöffnung mit feststellbarer Klinge

12. Neck Knives / Halsmesser / Nackenmesser

Erwerb und Besitz in Deutschland erlaubt

Ein Neck Knife ist ein Messer, das speziell dafür konzipiert ist, um es um den Hals zu tragen. Es handelt sich dabei in der Regel um ein kleines, kompaktes Messer mit einer Klingenlänge von unter 12 cm. Das Messer ist aus durchgehendem Stahl gefertigt und nicht klappbar.

Das Besitzen eines Neck Knives ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die den Besitz dieser Art von Messern einschränken. Somit darf man ein Neck Knife besitzen, solange man es nicht zu illegalen Zwecken verwendet.

Das Führen eines Neck Knives ist ebenfalls erlaubt. Anders als bei bestimmten anderen Messertypen gibt es keine allgemeine Regelung, die das Führen von Neck Knives verbietet. Es gibt keine spezifische Altersbeschränkung für den Besitz oder das Führen von Neck Knives.

  • Zusammenfassung

Status:

Erlaubt

Besitz erlaubt:

Ja

Führung erlaubt:

Ja

Altersfreigabe:

keine Beschränkung

Ausnahmen:

-

13. Rasiermesser

Erwerb und Besitz in Deutschland erlaubt

In Deutschland gilt eine spezifische Rechtslage für Rasiermesser mit einer Klingenlänge unter 12 cm. Diese Kategorie beinhaltet klappbare Rasiermesser, die eine Klingenlänge unterhalb der genannten Schwelle haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Klingenlänge von 12 cm eine entscheidende Rolle spielt, da Rasiermesser mit längeren Klingen als Waffen eingestuft werden können und somit den Bestimmungen des Waffenrechts unterliegen.

Im Falle von Rasiermessern mit einer Klingenlänge unter 12 cm ist das Besitzen und Führen solcher Messer in Deutschland erlaubt. Es besteht keine Altersbeschränkung für den Erwerb oder Besitz dieser Rasiermesser. Das bedeutet, dass sowohl Erwachsene als auch Minderjährige solche Messer legal besitzen dürfen.

  • Zusammenfassung

Status:

Erlaubt

Besitz erlaubt:

Ja

Führung erlaubt:

Ja

Altersfreigabe:

keine Beschränkung

Ausnahmen:

-

14. Rettungsmesser

Erwerb und Besitz in Deutschland erlaubt

Ein Rettungsmesser ist ein spezielles Werkzeug, das in Notfallsituationen verwendet wird, um Menschen aus Fahrzeugen oder anderen gefährlichen Umgebungen zu retten. Es ist wichtig, zwischen Rettungsmessern und anderen Arten von Messern zu unterscheiden, da Rettungsmesser gewisse Merkmale aufweisen müssen, um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.

Gemäß der aktuellen Rechtslage sind Rettungsmesser in Deutschland nicht verboten. Das bedeutet, dass man sie besitzen und führen darf. Es gibt keine Altersbeschränkung für den Besitz oder die Führung von Rettungsmessern. Dies unterscheidet sie von anderen Messertypen, bei denen in der Regel ein Mindestalter für den Besitz oder die Führung gilt.

Damit ein Messer als Rettungsmesser eingestuft wird, muss es bestimmte Merkmale aufweisen. Es muss einen geraden, durchgehenden Rücken haben, der sich zur Schneide hin verjüngt. Anstelle einer spitzen und scharfen Spitze muss die Spitze abgerundet und stumpf sein. Des Weiteren muss das Rettungsmesser im vorderen Teil hinter der abgerundeten Klingenspitze eine hakenförmige Schneide haben. Die Schneide des Messers muss gebogen sein und darf nicht länger als 60% der Klingenlänge sein. Im hinteren Bereich der Schneide muss ein wellenförmiger Schliff vorhanden sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Merkmale erfüllt sein müssen, damit ein Messer als Rettungsmesser angesehen wird und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Messer, die nicht alle diese Merkmale aufweisen, können nicht als Rettungsmesser betrachtet werden und unterliegen möglicherweise anderen rechtlichen Vorschriften.

Es ist ratsam, beim Kauf eines Rettungsmessers darauf zu achten, dass es den oben genannten Anforderungen entspricht, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es ist auch wichtig zu bedenken, dass das Führen von Messern in der Öffentlichkeit in bestimmten Situationen eingeschränkt sein kann. In sensiblen Bereichen wie Schulen, Flughäfen oder öffentlichen Veranstaltungen können Sicherheitsbestimmungen gelten, die das Führen von Messern verbieten oder einschränken.

  • Zusammenfassung

Status:

Erlaubt

Besitz erlaubt:

Ja

Führung erlaubt:

Ja

Altersfreigabe:

keine Beschränkung

Ausnahmen:

fehlende Merkmale eines Rettungsmessers

15. Schlagringe / Messer mit Schlagring-Griff

Erwerb und Besitz in Deutschland verboten

Ein Rettungsmesser ist ein spezielles Werkzeug, das in Notfallsituationen verwendet wird, um Menschen aus Fahrzeugen oder anderen gefährlichen Umgebungen zu retten. Es ist wichtig, zwischen Rettungsmessern und anderen Arten von Messern zu unterscheiden, da Rettungsmesser gewisse Merkmale aufweisen müssen, um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.

Gemäß der aktuellen Rechtslage sind Rettungsmesser in Deutschland nicht verboten. Das bedeutet, dass man sie besitzen und führen darf. Es gibt keine Altersbeschränkung für den Besitz oder die Führung von Rettungsmessern. Dies unterscheidet sie von anderen Messertypen, bei denen in der Regel ein Mindestalter für den Besitz oder die Führung gilt.

Damit ein Messer als Rettungsmesser eingestuft wird, muss es bestimmte Merkmale aufweisen. Es muss einen geraden, durchgehenden Rücken haben, der sich zur Schneide hin verjüngt. Anstelle einer spitzen und scharfen Spitze muss die Spitze abgerundet und stumpf sein. Des Weiteren muss das Rettungsmesser im vorderen Teil hinter der abgerundeten Klingenspitze eine hakenförmige Schneide haben. Die Schneide des Messers muss gebogen sein und darf nicht länger als 60% der Klingenlänge sein. Im hinteren Bereich der Schneide muss ein wellenförmiger Schliff vorhanden sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Merkmale erfüllt sein müssen, damit ein Messer als Rettungsmesser angesehen wird und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Messer, die nicht alle diese Merkmale aufweisen, können nicht als Rettungsmesser betrachtet werden und unterliegen möglicherweise anderen rechtlichen Vorschriften.

  • Zusammenfassung

Status:

Verboten

Besitz erlaubt:

Nein

Führung erlaubt:

Nein

Altersfreigabe:

keine

Ausnahmen:

-

16. Springmesser / Automatikmesser

Erwerb und Besitz in Deutschland verboten

Die Rechtslage zu Springmessern, die durch Federkraft geöffnet und verriegelt werden, ist klar definiert. Springmesser, bei denen die Klinge mittels Federkraft in einem Bogen nach vorne geschleudert und dort verriegelt wird, sind in Deutschland verboten.

Es gibt jedoch eine Ausnahme für seitwärts öffnende Springmesser, deren Klingen nicht zweiseitig geschliffen sind und höchstens 85 mm aus dem Griff herausragen. Solche Messer sind von den Verboten ausgenommen und dürfen legal besessen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Führen solcher Messer ebenfalls nicht erlaubt ist, es sei denn, es besteht ein berechtigtes Interesse wie beispielsweise im Rahmen bestimmter beruflicher Tätigkeiten.

Es gibt keine spezifische Altersfreigabe für den Besitz oder das Führen von Rettungsmessern in Deutschland. Die allgemeine Regelung besagt jedoch, dass der Besitz und das Führen von Messern, insbesondere solchen mit einer feststehenden Klinge oder einer Arretierungsfunktion, grundsätzlich erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt sind.

  • Zusammenfassung

Status:

Verboten

Besitz erlaubt:

Nein

Führung erlaubt:

Nein

Altersfreigabe:

keine

Ausnahmen:

seitwärts öffnende, einseitg geschliffene Klinge unter 8,5 cm

17. Stilett / Stiletto

Erwerb und Besitz in Deutschland erlaubt

Ein Stilett oder Stiletto ist ein Dolch mit einer Dreikant- oder Vierkant-Klinge. Es handelt sich um eine Art Messer, das oft als Sammlerstück oder Dekorationsgegenstand verwendet wird. In Bezug auf den Besitz gibt es in Deutschland keine Verbote. Das bedeutet, dass man ein Stilett legal besitzen darf.

Jedoch ist das Führen eines Stiletts in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Das Führen bezieht sich auf das Tragen des Messers außerhalb des eigenen Wohnraums oder anderer privater Räumlichkeiten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen für bestimmte Situationen:

  1. Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen: Wenn das Stilett für solche Zwecke verwendet wird, beispielsweise als Requisit in einer Bühnenaufführung oder in einem Film, ist das Führen erlaubt.

  2. Transport in einem verschlossenen Behältnis: Wenn das Stilett in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt wird, zum Beispiel einer verschlossenen Tasche oder einem Koffer, ist der Transport erlaubt.

  3. Berechtigtes Interesse: Das Führen eines Stiletts kann erlaubt sein, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck bestehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein berechtigtes Interesse im Einzelfall geprüft wird und von den örtlichen Behörden oder der Polizei beurteilt wird.

Darüber hinaus gibt es eine Altersbeschränkung für den Besitz eines Stiletts. In Deutschland darf man ein Stilett erst ab einem Alter von 18 Jahren besitzen.

  • Zusammenfassung

Status:

Erlaubt

Besitz erlaubt:

Ja

Führung erlaubt:

Nein

Altersfreigabe:

ab 18 Jahren

Ausnahmen:

berechtigtes Interesse, Transport in verschlossenem Behältnis

18. Wurfmesser

Erwerb und Besitz in Deutschland erlaubt

Es ist erlaubt, Wurfmesser zu besitzen. Es gibt keine speziellen Verbote für den Besitz von Wurfmessern in Deutschland. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Besitz von Waffen grundsätzlich der Waffengesetzgebung unterliegt. Dies bedeutet, dass bestimmte Bestimmungen und Vorschriften für den Erwerb und Besitz von Waffen eingehalten werden müssen.

Das Führen von Wurfmessern in der Öffentlichkeit ist in Deutschland nicht erlaubt. Das Waffengesetz regelt das Führen von Waffen und definiert sie als "gefährliche Werkzeuge". Da Wurfmesser als Waffen angesehen werden können, unterliegen sie den Bestimmungen des Waffengesetzes. Das Führen von Wurfmessern in der Öffentlichkeit ohne eine entsprechende Erlaubnis kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das Führen und der Besitz von Wurfmessern sind in Deutschland auf Personen ab 18 Jahren beschränkt. Minderjährige dürfen keine Wurfmesser erwerben oder führen, da sie nicht volljährig sind und das Waffengesetz dies verbietet.

  • Zusammenfassung

Status:

Erlaubt

Besitz erlaubt:

Ja

Führung erlaubt:

Nein

Altersfreigabe:

ab 18 Jahren

Ausnahmen:

einseitig geschliffene Klinge (Regeln für feststehende Messer gelten)