Augen zu und durch
Am 30. Oktober wurde das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ veröffentlicht. Einen Tag später traft es in Kraft. Foto: Christian Lue / unsplash
Das Sicherheitspaket ist nach schier endlosen Diskussionen beschlossen worden. Für die Ampel-Regierung waren die vergangenen Wochen vor allem eines: Eine weitere Blamage.
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Am Ende hat dann doch alles nichts genützt. Einmal mehr führt sich die Ampel-Koalition rund um SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP selbst vor. Als wäre die Diskussion rund um die schlussendliche Formulierung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ nicht schon peinlich genug gewesen, so hat sich der Beschluss des „Sicherheitspaketes“ zu einem weiteren Fiasko der Regierungsparteien entwickelt.
Denn obwohl der Gesetzesvorschlag von den entsprechenden Parteien formuliert und eingereicht wurde, so konnten sie sich nicht einmal selbst geschlossen hinter ihre Vorschläge stellen. 25 der 207 SPD-Abgeordneten stimmten am Morgen des 18. Oktober gegen den Entwurf. Bereits im Vorfeld wurde klar, dass das passieren könnte. Es wurde gar gerätselt, ob Kanzler Olaf Scholz innerhalb seiner Fraktion die Vertrauensfrage gestellt hatte. Er würde „von seinen Möglichkeiten Gebrauch machen“, sofern die eigene Mehrheit in Gefahr geriete. Was das am Ende wirklich sollte, weiß wohl nur er selbst.
Drohung des Bundeskanzlers wurde im Vorfeld stark kritisiert
Doch glücklicherweise ließen sich nicht alle Abgeordneten von der Drohung des Kanzlers unterkriegen. Juso-Chef Philipp Türmer warf Scholz vor, seine Kritiker unter Druck zu setzen. „Ich hoffe, dass sich niemand, der gegen das Paket stimmen will, davon einschüchtern lässt und kann nur allen sagen: Lasst Euch nicht unterkriegen“, sagte er dem Stern und rief dazu auf, gegen das Vorhaben zu stimmen.
„Das Paket der Ampel schikaniert Geflüchtete statt Islamisten, das ist das Grundproblem.“ Dass die übliche Fraktionsdisziplin, bei der sich alle Mitglieder einer Fraktion nach der internen Diskussion der Position der Parteispitze anschließen, auch wenn sie dem kritisch gegenüberstehen, trotz der Drohungen nicht gehalten hat, ist Beweis genug, dass das verabschiedete Sicherheitspaket alles andere als unbedenklich ist.
Fakt ist: Die Regierungskoalition hat einmal mehr gezeigt, dass sie kurz vor dem Zerfall steht. Die FDP unter Christian Lindner hatte in der aktuellen Legislaturperiode bereits mehrfach angedeutet, das Koalitionsbündnis platzen zu lassen, falls die eigenen Interessen nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Kein Wunder, denn die Liberalen dürften ab kommenden Herbst kein Mitspracherecht mehr im Bundestag haben. Im ARD-DeutschlandTrend erreicht die Partei Mitte Oktober nur drei Prozent. Sich noch einmal wichtig zu machen, bevor es endgültig zu spät sein könnte, erscheint als eine der wenigen verbleibenden Möglichkeiten, um die eigene politische Relevanz auch zukünftig zu sichern.
FDP ändert ihre Meinung
Dazu kommt, dass die FDP gegenüber dem Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) jüngst ein Geständnis ablegen musste, in welchem sie ihren Wortbruch gegenüber den Legalwaffenbesitzern, deren Verbänden und ihrer eigenen Parteilinie zugibt: „Um hierbei die dringend notwendige grundlegende Wende in der Asyl- und Migrationspolitik anstoßen zu können, mussten wir im Zuge der Kompromissfindung auch Zugeständnisse beim Waffenrecht machen“, heißt es in dem Schreiben, was dem BZL vorliegt.
Noch im Juni versicherte Konstantin Kuhle, FDP-Fraktionsvize und Waffenrechtsexperte, gegenüber BZL-Geschäftsführer Matthias Klotz, dass die FDP weiteren Forderungen nach Verschärfungen nicht entsprechen werde. Man sähe „derzeit keine Notwendigkeit, das Waffenrecht weiter anzupassen“, hieß es damals. Nun hat die FDP, im Übrigen geschlossen, einer solchen Anpassung zugestimmt.
Und auch bei den Grünen gab es erhebliche Vorbehalte gegenüber des Sicherheitspaketes. „Wir fordern euch auf: Stimmt gegen das sogenannte Sicherheitspaket!“, hieß es in einem Antrag, den vor der Abstimmung mehr als 120 Grünen-Mitglieder unterschrieben hatten. „Das sogenannte Sicherheitspaket beinhaltet Maßnahmen, die Grund- und Menschenrechte verletzen. Das müssen wir gemeinsam verhindern.“ Verhindert wurde letztendlich aber nichts, denn auch die Grünen stimmten, wenn auch nicht einstimmig, für den Gesetzesentwurf.
Grüne müssen bangen, Opposition stimmt gegen Sicherheitspaket
In aktuellen Umfragen steht die Partei bei etwa 10 Prozent und wäre im kommenden Bundestag damit nur viertstärkste Kraft. Ob sie weiter mitregieren darf, hängt derzeit einzig und allein von der CDU/CSU ab, welche in den Umfragen klar vorne liegen. Während CSU-Chef Markus Söder eine Koalition auf Bundesebene für undenkbar hält, wollen die meisten CDU-Landesverbände laut einer Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) eine Koalition ihrer Partei mit den Grünen nicht ausschließen. „Nach der Wahl werden wir genau schauen, mit welchem Koalitionspartner ein echter Politikwechsel möglich ist“, erklärte CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak gegenüber dem ZDF.
Die gesamte Opposition, also sowohl CDU/CSU als auch Die Linke, BSW und AfD hatte bereits im Vorfeld angekündigt, geschlossen gegen die geplanten Änderungen zu stimmen. „Die Ampelfraktionen haben im Laufe der Beratungen der letzten Wochen das ohnehin nicht ausreichende Paket der Bundesregierung noch weiter aufgeweicht und verwässert. Wir werden diesem Paket deshalb nicht zustimmen“, erklärte der designierte Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz. Der Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei bezeichnete den Vorschlag der Ampel als „durchlöchert wie ein Schweizer Käse“.
Kritik gegen neue Maßnahmen
Laut Linken-Co-Vorsitzenden Janine Wissler spiele das Sicherheitspaket „den Rechten in die Hände“, da es „falsch und rassistisch“ sei, „ganze Gruppen von Menschen aufgrund ihrer Herkunft für die Verbrechen einzelner zu bestrafen und in Mithaftung zu nehmen“. Der Brandenburger Landesvorsitzende der Partei, Robert Crumbach, hielt das Maßnahmenpaket bereits Ende August für wenig wirksam. „Dass Sie verbieten, irgendwo ein Messer mitzunehmen, führt nicht dazu, dass niemand ein Messer mitnimmt“, sagte er der Deutschen-Presse-Agentur.
Die AfD ging sogar einen Schritt weiter und ließ am Tag der Entscheidung drei eigene Anträge abstimmen, in denen es unter anderem um die Einleitung einer „unmissverständliche Kehrtwende“ in der Migrationspolitik der Ampel-Regierung sowie der Forderung nach einer „PKS-Sonderauswertung zu Messerangriffen“ nach dem ersten Halbjahr 2025 ging.
„Ein Grundproblem besteht darin, dass solche Taten mit Messern begangen werden, für die ohnehin ein Führungsverbot nach § 42a Absatz 1 WaffG besteht. Die jetzt durch die Bundesregierung geplanten Verschärfungen im Waffenrecht [...] als Reaktion, u. a. in Form von generellen (absoluten) Messerverboten auf öffentlichen Veranstaltungen, eines Messerverbots im öffentlichen Personenverkehr und von verdachtsunabhängigen Kontrollen, stellen schon aus den zuvor genannten Gründen wieder keine zielgerichtete Ursachenbekämpfung dar“, erklärte die Partei in ihrem Antrag, der mehrheitlich abgelehnt wurde.
Einjährige Amnestieregelung gilt
Nun also steht fest, was viele Legalwaffenbesitzer und Messerliebhaber bereits befürchtet hatten: Zukünftig werden Springmesser aller Art verboten, sowohl der Besitz als auch der Erwerb werden unter Strafe gestellt. Für die Abgabe bereits erworbener Springmesser soll es eine Amnestieregelung geben, bei der die Messer an die jeweils zuständige Polizeibehörde gegeben werden kann, damit es anschließend vernichtet wird. Auch ist eine Ergänzung um die Möglichkeit der Übergabe an einen Berechtigten, beispielsweise einen Hersteller oder gewerblichen Händler, vorgesehen.
Bereits in der Oktober-Ausgabe des Knyfe Magazins hatte BZL-Geschäftsführer Matthias Klotz mit einem Entschädigungswert in Millionenhöhe gerechnet: „Bei den Springmessern gehen wir von 7,5 Millionen Stück aus, zu einem Durchschnittswert von 60 Euro. In Summe sprechen wir von 450 Millionen Euro Entschädigungswert“, erklärte er damals. Eine tatsächliche Kompensation für die Abgabe ist allerdings nicht geplant.
Im Gegenteil: Wer sein Springmesser bis zum 1. Oktober 2025, also eigentlich zu spät, abgibt, darf sich darüber freuen, „nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft“ zu werden. Auch der „vormalige unerlaubte Erwerb, der vormalige unerlaubte Besitz oder das vormalige unerlaubte Führen oder das unerlaubte Verbringen der Springmesser“ bliebe in diesem Falle sanktionslos. Der Jubel bleibt aus.
In eigener Sache: Knyfe hat den Verkauf und Vertrieb aller Springmesser eingestellt. Derzeit klären wir noch einige Fragen, unter anderem bezüglich der Rücksendung von kürzlich erworbenen Springmessern, und werden darüber gesondert informieren. Wir bitten um Verständnis.