Recht

Verbieten, abwarten, weiter verbieten

Niedersachsen fordert schärfere Messergesetze. Für viele ist das nur Symbolpolitik. Foto: Tingey Injury Law Firm / unsplash

Die Landesregierung Niedersachsens drängt den Bund einmal mehr zu schärferen Messerverboten und lässt dabei aussagekräftige Begründungen vermissen. Die Symbolpolitik ist in vollem Gange.

Die Statistik sagt: Im vergangenen Jahr sind in Deutschland knapp 9.000 Messerangriffe erfasst worden. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Gewaltstraftaten, welche von der Polizei seit 2020 als "Phänomen" erfasst werden, um knapp 10%. Weitere Vergleiche mit älteren Daten sind nicht sinnvoll, da das Bundeskriminalamt (BKA) seit nunmehr zwei Jahren nur noch die Fälle zählt, in denen es zu einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung in Verbindung mit Messern gekommen ist.

Überhaupt liegen verlässliche Daten in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erst seit 2021 vor. Das allein zeigt schon, dass die Entscheidungsträger hinter den aktuellen Diskussionen und Vorschlägen rund um die Verschärfung des Waffenrechts ihre Vorschläge wohl kaum mit tatsächlichen Fakten und statistischen Aussagen begründen können. Aber so genau nimmt es anscheinend auch niemand. Und so verwundert es nicht, dass das aktuelle Vorhaben der Landesregierung Niedersachsens wieder auf viel Lob stoßen wird.

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Springmesser an der Spitze der Debatte

Daniela Behrens (SPD), niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, hat Ende Mai angekündigt, die Umsetzung der aktuellen Waffenrechtsnovelle voranzutreiben und diese um eine Verschärfung der Regelungen für das Führen von Messern in der Öffentlichkeit zu ergänzen. Ein entsprechender Antrag wurde vom Landeskabinett bereits beschlossen und soll auf der kommenden Bundesratssitzung am 14. Juni (nach Redaktionsschluss) eingebracht werden.

„Die aktuellen Kriminalitätsstatistiken zeigen, dass weitere Änderungen im Waffenrecht umgesetzt werden müssen, insbesondere um die Messerkriminalität weiter einzudämmen. Für mich ist absolut unverständlich, dass der legale Umgang mit bestimmten Springmessern heute immer noch möglich ist. Ich habe die klare Erwartungshaltung, dass die Bundesregierung sich zeitnah auf die Reform des Waffenrechts einigt und den Weg freimacht für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum", erklärte Behrens. Bereits in der Vergangenheit sprach sie sich für die Einrichtung weiterer Waffenverbotszonen aus, trotz der damit verbundenen Mehrbelastung für die Polizei.

Mit der neuen Bundesratsinitiative soll die Umsetzung der bereits im Januar 2023 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) angekündigte Verschärfung des Waffenrechts weiter vorangetrieben werden. "Der Bundesrat bedauert, dass die vom BMI angekündigte Novelle des Waffenrechts sich nach mehr als einem Jahr immer noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung befindet."

Auch das Tragen feststehender Messer soll weiter eingeschränkt werden

Doch Niedersachsen möchte noch einen Schritt weiter gehen und schlägt zu den bereits diskutierten Änderungen des Waffengesetzes noch weitere Verschärfungen vor. "Der Bundesrat hält es daher für geboten, den Umgang mit Waffen und Messern in der Öffentlichkeit weiter zu beschränken", lautet der Original-Wortlaut der Bundesratsinitiative, welche dem Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) auf Anfrage vom Ministerium übersandt wurde.

Konkret wird die "Regelung eines generellen Umgangsverbotes für Springmesser" gefordert. Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt den Erwerb und Besitz von Springmessern, auch Automatikmessern genannt, mit einer Klingenlänge bis zu 8,5 Zentimetern. Bei dieser Art von Messern schnellt die Klinge per Knopfdruck aus dem Griff. In der Öffentlichkeit getragen dürfen sie aber nicht. Auch eine "Ausweitung des Führensverbotes auf Messer mit feststehender Klinge schon ab sechs Zentimeter Klingenlänge" wird angeregt. Aktuell gilt das Trageverbot nur für feststehende Messer mit einer Klinge über 12 Zentimetern.

Abschließend wird eine "Regelung eines allgemeinen Führensverbotes von Waffen im Sinne des Waffengesetzes in Zügen und Fahrzeugen des Öffentlichen Personenverkehrs sowie dessen baulich umschlossenen Einrichtungen, soweit die Waffen nicht in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt werden" vorgeschlagen.

Ähnliche Verbote hat das Land Niedersachsen im Übrigen bereits 2019 vorgeschlagen. Auch damals setzte man einen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes“ auf, welcher unter anderem die genanten Messerverbote beinhaltete. Der Bundesrat übernahm später allerdings nur die Anregungen zur Möglichkeit der Einrichtung von Waffenverbotszonen für die einzelnen Landesregierungen. Auch aus Nordrhein-Westfalen und Hessen hat es in der Vergangenheit ähnliche Vorstöße gegeben, welche teilweise auch Zustimmung aus der CDU und SPD erhielten. Eine online gestartete Petition unter dem Titel „„Nein“ zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts“ erhielt kurz darauf knapp 85.000 Unterschriften von Gegnern des Vorhabens.

Messer sollen besonders gefährlich sein

Nun möchte man meinen, dass solche signifikanten Änderungen der Gesetzeslage auch entsprechend begründet werden können. Und tatsächlich liefert das Land Niedersachsen auf etwas mehr als zwei Seiten Begründungen für die genannten Vorhaben. Doch wie bereits bei vorherigen Vorschlägen und Diskussionen gehen diese mit den Zahlen der Kriminalstatistik kaum ins Detail. Es wird lediglich hervorgehoben, dass Angriffe mit Messern weiterhin "in hoher Zahl verübt" werden würden. Angriffe mit dem Tatmittel Messer wären "besonders gefährlich und beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung." Außerdem führten diese zu "erheblichen Verletzungen und können auch tödlich enden." Als Beispiel werden im Anschluss Küchenmesser mit Klingenlängen von über 10 Zentimetern genannt.

"Besonders an Orten, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, besteht allein schon wegen der Vielzahl der dort befindlichen Menschen eine erhöhtes Gefahrenpotenzial von Messerangriffen. Dabei ist nicht nur die Anzahl der potentiell Gefährdeten wegen der Vielzahl der Menschen besonders hoch, es besteht dort auch eine erhöhte Gefahr von Verletzungen durch massenartig unkontrollierbares Verhalten etwa in der Form einer Massenpanik", ist der Forderung zu entnehmen.

Und auch wenn diese Aussagen natürlich stimmen, sind sie keine ausreichende Begründung für derartig signifikante Waffenrechtsverschärfungen, wie sie nun vorgeschlagen wurden. Es gilt beim Vorhaben, die Zahl von Messerangriffen in Zügen und im öffentlichen Nahverkehr zu reduzieren, die Sicherheit zu erhöhen und Menschen vor Gewaltkriminalität zu schützen, weit mehr als nur den Anstieg der Strafdelikte mit Messern zu sehen. Denn dieser Anstieg konnte trotz bereits beschlossener Verschärfungen des Messerrechts, beispielsweise der Novelle 2008, und zahlreicher negativer Berichterstattung rund um Messer nicht verhindert werden.

Die FDP erkannte dies bereits damals und übte Kritik am Beschluss: Waffenrechtsänderungen brächten nichts bei der Kriminalitätsbekämpfung, weil damit nicht das Problem der illegalen Waffen entschärft werde. Zweifel am zusätzlichen Sicherheitsgewinn seien daher angebracht. Auch das Messerverbot bringe aus Sicht der Liberalen nichts. Alle anderen Parteien, also Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie CDU/CSU stimmten am Ende für den Beschluss, welcher am 1. April 2008 in Kraft trat.

An dieser Stelle wäre ein Blick auf die Statistik wünschenswert, um einen Indiz finden zu können, warum die Zahl der Messerangriffe trotz verschärfter Gesetzeslage weiter steigt. Doch weder die Polizeiliche Kriminalstatistik noch andere Publikationen lassen hier sinnvolle und stichhaltige Aussagen zu. Aus den Zahlen geht nämlich nicht hervor, mit welchen Messern die Taten verübt wurden. Dies ist aber ein absolut unerlässlicher Punkt, wenn man mit den Zahlen weitere geplante Maßnahmen begründen möchte. Schließlich lässt sich nicht ableiten, ob beispielsweise ein Verbot von Springmessern überhaupt eine Wirkung zeigen würden. Denn klar ist auch, dass solche Verbote in der Regel nur von rechtstreuen Bürgern beachtet werden. Straftäter, welche Schneidwerkzeuge wie Messer als Waffe einsetzen, werden wohl kaum vor Begehung eines Gewaltverbrechens in den Gesetzestext schauen, um sicherzugehen, ob sie die geplante Tat auch wirklich mit einem legalen und führbaren Messer begehen.

Deutliche Kritik aus Politik und Behörden

Doch auch öffentliche Kritik ließ nicht lange auf sich warten. Bereits am 28. Mai, dem Tag der Veröffentlichung des Schreibens, äußerte sich Carina Hermann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion im Landtag Niedersachsen, zur Thematik: „Das geplante Verbot [...] berücksichtigt die alltägliche Realität vieler Menschen nicht ausreichend. Sollten wirklich Familien bei einem Sonntagsausflug kriminalisiert werden, wenn sie normale Frühstücksmesser für ein Picknick im Grünen mitführen? Wie soll dieses Verbot im gesamten öffentlichen Raum, in Bussen und Bahnen umfassend kontrolliert werden?" Auch von der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist im Schreiben nämlich nichts zu finden.

"Rechtsstaatliche Verbote mit strafrechtlichen Konsequenzen sollten nur dann erlassen werden, wenn ihre Einhaltung auch gewährleistet werden kann. Angesichts der zunehmenden Arbeitsbelastung der Polizei und der personellen Unterbesetzung der Staatsanwaltschaften erscheint dieser Vorschlag als unpraktische Maßnahme.“ Verschärfte Waffengesetze führen nämlich zwangsläufig zu einem erhöhten Arbeitspensum der Polizei, welche die vorgeschlagenen Verbote durch ausgeweitete Kontrollen in die Tat umsetzen müsste. Doch schon mit der aktuellen Rechtsprechung sind die Behörden vielerorts maßlos überlastet.

Bereits im Sommer des vergangenen Jahres hagelte es im Rahmen der Einrichtung von weiteren Waffenverbotszonen massig Kritik seitens Politik und Behörden. "Allgemeine Waffenverbote erhöhen nicht die Sicherheit für alle. Sie sind in der Fläche kaum durchsetzbar, willkürliche Kontrollen werden die Folge sein", betonte damals Martina Renner, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Ein Sprecher der Polizei Essen sah den Bedarf für die Einrichtung weiterer Verbotszonen nicht: "Wie die hohe Anzahl der Sicherstellungen von Messern [...] gezeigt hat, reichen unsere rechtlichen Möglichkeiten und auch das Handeln meiner Kolleginnen und Kollegen in solchen Sachverhalten bisher aus." Ähnliche Reaktionen sind auf die allgemeine Verschärfung des Gesetzestextes zu erwarten.

Ein Blick auf die Fakten wird bewusst umgangen

Interessant ist in diesem Kontext ein Blick ins Vereinigte Königreich. Dort sind Messer und andere "gefährliche Gegenstände" seit Jahren per Gesetz aus dem öffentlichen Raum nahezu verbannt. Und dennoch stieg die Anzahl der Messerangriffe zwischen 2010/11 (36.000) und 2019/20 (54.300) erheblich an, und das trotz einer strikten Auslegung durch die Behörden, bei welcher sogar Schraubendreher und Scheren regelmäßig beschlagnahmt werden. Die British Psychological Society (BPS) sieht nach Auswertung von über 20 Studien zu Messerkriminalität die Ursache nicht beim Gegenstand, sondern beispielsweise bei mentalen Gesundheitsproblemen oder Drogenmissbrauch.

Personenkontrollen würden ebenfalls keine signifikante Wirkung bei der Reduzierung von Messerkriminalität zeigen (mehr dazu auf den kommenden Seiten). Dass solche Aussagen in der aktuellen Debatte hierzulande nicht erwähnt werden, ist unverantwortlich, aber nachvollziehbar. Denn mit einer kritischen Auseinandersetzung der Wirkung solcher Maßnahmen lassen sich weitere Verbote nun mal deutlich schwerer durchsetzen.

Auch Lobbyverbände kritisieren geplante Änderungen

Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) positioniert sich deutlich gegen die geplante Bundesratsinitiative. "Wir sehen [...] eine weitere Einschränkung im Bereich der Messer als nicht wirkungsvoll und unverhältnismäßig", erklärt man in einer Pressemitteilung. "Regeln ohne Durchsetzungsmöglichkeiten können keine Wirkung entfalten. Wirkungsvoller wäre eine deutlich stärkere Polizeipräsenz und eine Durchsetzung und konsequente Bestrafung der bereits jetzt nach dem Waffengesetz verbotenen Handlungen."

Phil Kahrs, Redakteur beim PIRSCH-Magazin, wird noch deutlicher: "Müssten wir uns also eigentlich nicht viel mehr auf sozio-kulturelle Faktoren fokussieren, um das Gewaltproblem in Deutschland in den Griff zu bekommen? Nun ja, einen Gegenstand zu verbieten, ist deutlich einfacher und angenehmer, als sich gesellschaftliche Probleme einzugestehen und anzugehen. Denn letzteres funktioniert eben nicht von heute auf morgen."

Weitere Einschränkungen werden die unausweichliche Folge sein

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe ist noch nicht bekannt, wie es mit der Initiative im Bundesrat weitergehen wird. Die Umsetzung der angekündigten Waffenrechtsnovelle scheint allerdings immer wahrscheinlicher, und die Verbote könnten deutlich weitgehender werden als zunächst geplant. Und auch wenn diese Änderungen tatsächlich beschlossen werden, so ist auch jedem mündigen Zuschauer der Debatte klar, dass auf diese Novelle zukünftig eine weitere Novelle folgen wird.

Denn auch wenn Automatikmesser und feststehende Messer mit über 6 Zentimetern Klingenlänge nicht mehr mitgeführt werden dürfen, wird dies potenzielle Täter auch weiterhin nicht davon abhalten, Messer als Waffe einzusetzen und damit Straftaten zu begehen. Im Gegenteil: Die Einschränkungen treffen weiterhin nur rechtstreue Bürger, vermutlich bis zu einem Punkt, an dem auch in Deutschland ein allgemeines Führverbot von Messern bevorsteht, wie es im Nachbarland Österreich bereits heute der Fall ist.

Und auch diese Maßnahme wird das Problem nicht beheben. Würde es der Politik tatsächlich um die bestmögliche Prävention solcher Kriminalitätsdelikte gehen, müsste man sich detailliert mit den Faktoren und Auslösern für solche Taten beschäftigen, auf weitere Statistiken zurückgreifen und tatsächlich auch auf bereits bestehende Maßnahmen und deren Effektivität in anderen Ländern schauen. Doch all das wird von den Entscheidungsträgern gekonnt vermieden. Es ist nun mal deutlich einfacher, Verbote aufzuerlegen, abzuwarten, bis auch diese nicht die gewünschte Wirkung erzielt haben, und anschließend weitere Verbote vorzuschlagen.

Die Sinnhaftigkeit der aktuellen Vorschläge zeigt sich anhand eines kurzen Gedankenspiels: Trotz der vorgeschlagenen Verbote wären Zweihandmesser ohne Verschluss, sogenannte Slipjoints, weiterhin vom Führverbot ausgenommen, und das ohne Klingenlängenbegrenzung. Und selbstverständlich macht es für die Verletzungsgefahr einer Klinge keinen Unterschied, ob diese vorher mit einer Hand oder beiden Händen geöffnet werden muss und ob sie anschließend einrastet.

Und wer sich nicht die Mühe machen möchte, nach einem geeigneten Messer zu suchen, der kann weiterhin auf andere Alltagsgegenstände zurückgreifen. Schon ein simpler Kugelschreiber kann als Waffe missbraucht werden und im schlimmsten Fall ernsthafte Verletzungen verursachen. Werden wir zukünftig also ein Kugelschreiberverbot sehen? Wohl kaum. Wichtig für die Politik ist nämlich, dass einfach niemand nachfragt.

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